Zusätzliche Betreuungskräfte

Nach § 43 b SGB XI


Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)

Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, ist die Aufnahme in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich.

Die Pflegeversicherung übernimmt dabei ebenfalls bis zu 1.612,00 € für insgesamt vier Wochen je Kalenderjahr.