Verhinderungspflege

Wenn die Hauptpflegeperson verreist oder aus anderen Gründen (z.B. Erkrankung) verhindert ist, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege für bis zu 4 Wochen im Jahr.

Die Pflegekasse übernehmen hierfür einen Beitrag von 1612 € pro Kalenderjahr. Hat der Versicherte Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen, kann er diese wie in der Kurzzeitpflege einsetzen.

Siehe Ausführung der Kurzzeitpflege →