Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV)

Gemäß § 6 MPBetreibV müssen Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherstellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.

Das Wohn- und Pflegezentrum St. Mauritius in Medebach hat

Herrn Olaf Frankenstein

und

Frau Heidemarie Brackhage

als Beauftragte für Medizinproduktesicherheit bestellt.

Unsere Beauftragte für Medizinproduktesicherheit sind unter nachfolgender Funktions-Email-Adresse erreichbar: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dies wird hiermit gemäß § 6 (4) MPBetreibV auf unserer Internetseite bekannt gemacht.